8 soll, ist nicht auszumachen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt zudem die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach es in der Natur der Sache liegt, dass Handschellen nicht lose angelegt werden können, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollen, und dass dadurch leichte Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität entstehen können.