oder der nachfolgenden erkennungsdienstlichen Erfassung Straftaten begangen worden wären, liegen ebenfalls keine vor. Ein strafbares Verhalten kann vorliegend keiner der am Vorfall vom 5. Dezember 2017 beteiligten beschuldigten Personen zur Last gelegt werden, weshalb das Verfahren auch bezüglich der Anzeigen Nr. 4-6 einzustellen ist.