Die Fesselung mit Handschellen und Gurt empfand er als unverhältnismässig, ja gar als Folter. Es ist gut nachvollziehbar, dass das Erscheinen der Sondereinheit der Polizei frühmorgens bei G.________ und H.________ von diesen als bedrohlich empfunden wurde und sie, um es in G.________s Worten wiederzugeben, „in Angst und Schrecken" versetzte. Ein derartiger Einsatz dürfte für alle Betroffenen inkl. Hund einen Ausnahmezustand darstellen. Auch die Fesselung mit Handschellen und Gurt ist unabhängig davon, wie eng diese allenfalls angelegt wurden, nichts Angenehmes und das beklemmende Gefühl, dass G.________ beschreibt, kann durchaus nachvollzogen werden.