Den Wahrnehmungsberichten vom 23. bzw. 28. Mai 2018 ist zu entnehmen, dass G.________ anlässlich seiner Übernahme von der Kantonspolizei Wallis in S.________(Ortschaft) ein sogenannter „Kerberus Belt" angezogen worden sei. Hierbei handle es sich um einen Fesselungsgürtel, der ein höchstmögliches Mass an Komfort und Bewegungsfreiheit trotz Fesselung ermöglichen soll. So seien die Hände bei dieser Fesselungsart vorne, seitlich am Körper fixiert und der Gurt ermögliche es, dass den Händen bzw. Armen deutlich mehr Bewegungsfreiheit gewährt werden kann, als nur mit normalen Handschellen. Der Transport und die Vorführung von G.___