Es handle sich insgesamt jedoch um Bagatellverletzungen, die nicht auf eine schwere körperliche Misshandlung hinwiesen und erfahrungsgemäss folgenlos abheilten. 3.5. Weiter hat die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben beim Spital Wallis in T.________(Ortschaft), wo G.________ nach dem Polizeieinsatz vom 5. Dezember 2017 vorstellig geworden war, mit dessen Einverständnis ärztliche Unterlagen eingeholt. Die Krankenak-