Zudem wiesen die Handgelenke beidseits zirkuläre Hautrötungen und die rechte Handinnenfläche eine Hautunterblutung auf. Diese Verletzungen seien Folgen stumpfer Gewalteinwirkungen und eine Entstehung im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung am Morgen des Untersuchungstags sei möglich. Es handle sich insgesamt jedoch um Bagatellverletzungen, die nicht auf eine schwere körperliche Misshandlung hinwiesen und erfahrungsgemäss folgenlos abheilten.