Den Akten liegt ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 13. Dezember 2017 bei, woraus hervorgeht, dass G.________ am 5. Dezember 2017 rechtsmedizinisch untersucht wurde. Da er die Untersuchung teilweise verweigerte, konnten nur Kopf, Handgelenke und Hände, unterer Rücken sowie Knie begutachtet werden. Es wurden Hautabschürfungen am Oberkopf, den Fingern beider Hände und der Knievorderseiten festgestellt. Zudem wiesen die Handgelenke beidseits zirkuläre Hautrötungen und die rechte Handinnenfläche eine Hautunterblutung auf.