Ausserdem seien die Handschellen etwas zu eng gewesen. Er finde, er sei nicht anständig behandelt worden, da die Vorführung gar nicht nötig gewesen sei. Grob behandelt worden sei er von der „Enzian" nicht, aber es sei grenzwertig gewesen. Er habe Verletzungen am Zeigefinger und Knie rechts sowie Druckstellen an den Handgelenken, an der Niere rechts und am Kopf. Daraufhin gab Staatsanwalt B.________ G.________ bekannt, dass er eine ärztliche Untersuchung anordnen werde, damit die geltend gemachten Verletzungen dokumentiert werden können. Den Akten liegt ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 13. Dezember 2017 bei, woraus hervorgeht, dass G.______