_ zu Beginn der Einvernahme gefragt wurde, ob er in der Lage sei, der Befragung zu folgen, er daraufhin jedoch nichts sagen wollte. Auf die Frage, wie es ihm gehe, bemerkte er, dass er vier Tage zuvor noch den „Kotzer und Scheisser" gehabt habe, aber was das Staatsanwalt B.________ interessiere, er frage diesen auch nicht, wie es ihm gehe. Weiter wolle er dazu nichts sagen. Auf die Frage, wie er anlässlich der Vorführung durch die Polizei behandelt worden sei, führte G.________ aus, dass man keine Türen einschlage, Scheiben kaputt mache und Leute in Angst und Schrecken versetze. Ausserdem seien die Handschellen etwas zu eng gewesen.