__ seien illegale Fotos von ihm erstellt und illegal DNA-Material und Fingerabdrücke abgenommen worden. 3.4. Die Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben hat in der Folge die Akten der Staatsanwaltschaft der Region Emmental-Oberaargau in Zusammenhang mit dem Vorgang vom 5. Dezember 2017 beigezogen. Aus diesen geht hervor, dass G.________ am 5. Dezember 2017 polizeilich zu einer Einvernahme bei Staatsanwalt B.________ vorgeführt wurde. Dem Einvernahmeprotokoll vom 5. Dezember 2017 ist zu entnehmen, dass G.________ zu Beginn der Einvernahme gefragt wurde, ob er in der Lage sei, der Befragung zu folgen, er daraufhin jedoch nichts sagen wollte.