lediglich 2 Stunden geschlafen hatte und zuvor viereinhalb Tage mit Grippe und 41 Grad Fieber bettlägerig gewesen war. Zudem habe G.________ seit seiner Anhaltung im Wallis nur eine kleine Flasche zu Trinken erhalten, weshalb aufgrund fehlender Flüssigkeit Austrocknen und Hyperventilieren möglich gewesen wären. Im Anschluss an die Einvernahme bei Staatsanwalt B.________ seien illegale Fotos von ihm erstellt und illegal DNA-Material und Fingerabdrücke abgenommen worden.