Anschliessend sei er in Burgdorf Staatsanwalt B.________ vorgeführt worden, der kein Verständnis für seine Klagen über Schmerzen infolge der engen Handschellen und des „Foltergürtels" gezeigt habe. Staatsanwalt B.________ habe die „illegale Verhandlung" dennoch fortgeführt und „illegale Verfügungen" angeordnet, obwohl er gewusst habe, dass G.________ lediglich 2 Stunden geschlafen hatte und zuvor viereinhalb Tage mit Grippe und 41 Grad Fieber bettlägerig gewesen war.