Die Staatsanwaltschaft hat hierzu Folgendes erwogen (vgl. S. 6 ff. der angefochtenen Verfügung): 3.2 […] Neu wird jedoch zusätzlich ein Vorfall vom 5. Dezember 2017 beschrieben, wonach „dem rechtschaffenen, unbescholtenen Opfer von langjährigem JUSTIZMORD G.________ in voller Absicht die Sondereinheit Edelweiss auf den Hals gehetzt" worden sei. G.________ und H.________ machen zusammengefasst geltend, der Polizeieinsatz vom 5. Dezember 2017 im Wallis und die anschliessende Übernahme durch die Kantonspolizei Bern sei nicht rechtmässig erfolgt und G.________ sei anlässlich dieses Einsatzes gefoltert und verletzt worden.