Mit Strafanzeigen vom 3. März und 21. Mai 2018 machen die Beschwerdeführer 1 und 2 nebst den früheren, bereits rechtskräftig beurteilten Vorwürfen zusätzlich strafbare Handlungen der Beschuldigten 1-4 betreffend einen Vorfall vom 5. Dezember 2017 geltend. Die Beschwerdeführer 1 und 2 werfen den Beschuldigten 1-3 Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, üble Nachrede, Verleumdung, ungetreue Amtsführung, Anstiftung zur Teilnahme, Körperverletzung und weitere Delikte sowie den Beschuldigten 4 Drohung, Nötigung, Amtsmissbrauch, ungetreue Amtsführung und weitere Delikte vor. Die Staatsanwaltschaft hat hierzu Folgendes erwogen (vgl. S. 6 ff.