Wie gesetzlich vorgesehen, hat sich die Gesuchstellerin mit einer Einsprache gegen den Strafbefehl gewehrt, worauf das Verfahren gegen sie eingestellt wurde. Der Erlass eines fehlerhaften Strafbefehls begründet noch keinen qualifizierten Verfahrensfehler. Eine falsche Entscheidung muss keineswegs aus einer Voreingenommenheit gegenüber einer Partei resultieren. Es gibt in den Akten keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Gesuchsgegnerin beim Erlass des Strafbefehls von sachfremden Umständen leiten liess bzw. die C.________ Genossenschaft bevorzugen wollte. Die Behauptung, dass die Gesuchsgegnerin korrupt sei und sich für die C.____