Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben stellte in Aussicht, dass die Gesuchsgegnerin zur Behandlung der Anzeige zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten werde. 1.7 Die Gesuchsgegnerin beantragte in ihrer Stellungnahme vom 28. Oktober 2019 die kostenfällige Abweisung des sinngemässen Ausstandsgesuchs, soweit darauf einzutreten sei. 1.8 Mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 gab die Verfahrensleitung der Gesuchstellerin Gelegenheit, innert zehn Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Replik einzureichen.