1.6 Mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 übermittelte die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben die Strafanzeige, welche sinngemäss als Ausstandsgesuch interpretiert werden könne, zur Stellungnahme und zur Weiterleitung zuhanden der Beschwerdekammer an die Gesuchsgegnerin. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben stellte in Aussicht, dass die Gesuchsgegnerin zur Behandlung der Anzeige zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten werde.