6. Die A.________ führt aus, kein Botschaftsmitglied habe mit dem Beschwerdeführer gesprochen oder sein Leben bedroht. Dennoch sei erwähnt, dass die Mitarbeiter der C.________ (Land) Botschaft in der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Botschaftsangestellte diplomatische Immunität geniessen würden.