4. Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe mit seiner Anzeige vom 1. Oktober 2019 auf die indirekte Androhung mit dem Tod oder Ermordung reagiert. Es sei ihm von einem Mitarbeiter der C.________ (Land) Botschaft gesagt worden, sie würden ihn von der Schweiz nach E.________ schicken (Kriegsgebiet in C.________). Er müsse solche Drohungen von offiziellen Vertretern ernst nehmen. Er sei nicht C.________ Bürger sondern staatenlos und darum sei es illegal, ihn aus der Schweiz nach E.________ zu schicken. Dadurch drohe ihm für Leib und Leben Gefahr. Was dieser C.________ Botschaftsmitarbeiter angedroht habe, erfülle den