382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 erstattete B.________ Anzeige gegen Mitarbeitende der A.________ in der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bern. B.________ schrieb in seiner Anzeige, dass er am 1. Oktober 2019 nach Bern gefahren worden sei. Dort habe er beim Staatssekretariat für Migration ein Gespräch mit C.________ (Land) und D.________ (Land) Botschaftsmitarbeitenden geführt. Mitarbeitende der C.________ (Land) Botschaft haben ihm gesagt, dass sie ihn mitnehmen werden in die C.___