Dies war im Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von einem wöchentlichen Gewinn von CHF 1‘000.00 sprach, nicht der Fall. Es war auch dann noch nicht der Fall, als der Beschwerdeführer später in der Einvernahme angab, mit ca. 15 Jahren zum ersten Mal an der Murtenstrasse grosse Geldstapel, weisses Pulver und Gras gesehen zu haben. Zwar führte er weiter aus, das Geld habe ihn motiviert. Er habe nicht mehr für das Gras bezahlen, sondern damit Geld verdienen wollen (Z. 76 ff.).