Gemäss Verbal habe er danach aber indirekt vom Dealen gesprochen und darüber, wie schnell man viel Geld verdienen könne, wenn man ein bisschen ehrgeizig sei (Z. 82 f.). Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzustimmen, dass es wünschenswert gewesen wäre, seine diesbezüglichen Aussagen als direkte Rede und nicht als Verbal zu protokollieren. Letztlich hat er das Einvernahmeprotokoll jedoch unterzeichnet und dessen Inhalt damit bestätigt.