Auch als er danach als Beschuldigter befragt wurde, gab er an, diese Summe Bargeld im Portemonnaie gehabt zu haben. Dies mag, wie der Beschwerdeführer in seiner Replik schreibt, unrealistisch und lebensfremd klingen, machte die befragenden Beamten aber dennoch hellhörig. Danach gefragt, bestritt er zwar, dass er dealen würde und verweigerte weiter seine Aussage (Z. 76 ff.). Gemäss Verbal habe er danach aber indirekt vom Dealen gesprochen und darüber, wie schnell man viel Geld verdienen könne, wenn man ein bisschen ehrgeizig sei (Z. 82 f.).