Bereits bei seiner ersten Einvernahme als Opfer habe sich herauskristallisiert, dass er höchstwahrscheinlich in Drogengeschäfte verwickelt sei, weshalb er danach als Beschuldigter befragt worden sei. Als die Einvernahme beendet gewesen sei, habe er den Polizeibeamten vorgerechnet, zu welchem Preis er sein Marihuana gekauft und zu welchem Preis er es weiterverkauft habe. Ausserdem habe er ihnen erklärt, wie lange er mit dieser Strategie Drogen habe verkaufen müssen, um «diesen Betrag» (nicht ganz klar ist, ob damit die CHF 100‘000.00 gemeint sind) zu erhalten. Nach Rücksprache mit dem piketthabenden Regionalfahnder C._____