3 und die Beteiligung der beschuldigten Person daran vorliegen (BGE 141 IV 87 E. 1.3.1; 137 IV 122 E. 3.2). 3.3 Das vorliegende Verfahren hat seinen Ursprung darin, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2016 bei der Polizei die Meldung einging, der Beschwerdeführer sei im Club Du Théâtre in Bern resp. in der Umgebung des Clubs bestohlen oder gar ausgeraubt worden. Dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 29. Dezember 2016 kann dazu entnommen werden, der stark betrunkene und aufgelöst wirkende