Im Zeitpunkt, in dem die Hausdurchsuchung angeordnet worden sei, habe er den Tatvorwurf vollumfänglich bestritten. Die vorhandenen objektiven Beweismittel (THC-positiver Mahsantest und mehrere sichergestellte Minigrips mit 10.7 g Marihuana) hätten lediglich den Vorwurf des Eigenkonsums bekräftigt. Darüber hinaus hätten lediglich seine Aussagen vorgelegen, welche aufgrund einer schlaflosen Nacht, in stark angetrunkenem Zustand und als Opfer eines Diebstahls/Raubs getätigt, etwas sprunghaft und wirr anmuten würden. Er bestreite aber, gegenüber der Polizei eine derart hohe Summe als Diebstahlsbetrag genannt zu haben.