BK 17 266 vom 31. August 2017 E. 2 und BK 15 262 vom 9. November 2015 E. 2.1). Folglich ist der Beschwerdeführer als Beschuldigter und Adressat der angefochtenen Verfügung unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf die form- und fristgerecht erhobene Beschwerde wird eingetreten.