__ fristgerecht Einsprache. Seinen im Rahmen der Einsprachebegründung eingereichten Antrag vom 25. September 2019, es seien die Ergebnisse sowie die Auswertungen der Hausdurchsuchung aus den Akten zu entfernen, wies die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 17. Oktober 2019 ab (Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung). Den Antrag, es sei das Protokoll der Einvernahme vom 23. Dezember 2016, 17:43 Uhr, aus den Akten zu entfernen, hiess die Staatsanwaltschaft teilweise gut und verfügte, das Einvernahmeprotokoll werde ab Zeile 89 aus den Akten entfernt (Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung).