3. Der Beschwerdeführer hat der Beschuldigten für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3‘539.35 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt D.________ und/oder Rechtsanwalt I.________ - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt und Notar Dr. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt J.________ (mit den Akten)