10 wäre, nach Treu und Glauben infolge des Verzichts auf eine Klageänderung offensichtlich nicht erkennbar sein konnte, dass sie mit der Nichtlöschung des besagten Artikels gegen den Entscheid des Handelsgerichts verstösst. Sie durfte auf die zusammenfassenden Ausführungen des Handelsgerichts in E. 50 des Entscheides sowie auf das Entscheiddispositiv vertrauen, welche an keiner Stelle den Artikel vom 4. April 2018 erwähnen.