Mit Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheides des Handelsgerichts wurde der E.________(Stiftung) in genereller Weise untersagt, über den Beschwerdeführer direkt oder sinngemäss Aussagen zu verbreiten, wonach er es auf eine Verwechslung mit der E.________(Stiftung) anlege bzw. eine solche aktiv herbeiführe. Angesichts der nachträglich explizit genannten Artikel und Beiträge, welche zu löschen/abzuändern sind, kann mit «verbreiten» nach dem Grundsatz von Treu und Glauben offensichtlich nur gemeint sein, dass neue Aussagen und Aufforderungen zu unterlassen sind und dass ein blosses Stehen- Lassen eines bereits bestehenden Artikels auf der Homepage nicht vom Verbot