-erweiterung in dem Sinne zu machen, als dass auch dieser Artikel resp. Passagen daraus zu löschen seien (vgl. zum Verzicht auf eine Klageänderung das Schreiben des Beschwerdeführers vom 17. April 2018). Mit Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheides des Handelsgerichts wurde der E.________(Stiftung) in genereller Weise untersagt, über den Beschwerdeführer direkt oder sinngemäss Aussagen zu verbreiten, wonach er es auf eine Verwechslung mit der E.________(Stiftung) anlege bzw. eine solche aktiv herbeiführe.