292 StGB ist eindeutig nicht erfüllt. Wie vorstehend dargetan wurde, verlangt das Legalitätsprinzip, dass die dem Verfügungsadressaten auferlegte Verpflichtung hinreichend klar umschrieben ist. Die in der Verfügung getroffene Anweisung muss derart präzise sein, dass der Adressat der Verfügung sein Verhalten tatsächlich danach richten kann (vgl. E. 4.2 hiervor). Aus dem Dispositiv des handelsgerichtlichen Entscheides vom 10. Januar 2019 resp.