3.5 Die Generalstaatsanwaltschaft führt aus, das Handelsgericht habe in seinem Entscheid vom 10. Januar 2019 bzw. 7. August 2019 die E.________(Stiftung) in den Dispositiv-Ziffern 3-6 unter Androhung der Ungehorsamsstrafe ausdrücklich und präzise angewiesen, bestimmte Online-Artikel zu ändern bzw. zu löschen sowie Beiträge auf Facebook und Twitter zu löschen. Der der Anzeige zugrundeliegende immer noch abrufbare Online-Artikel vom 4. April 2018 werde im Urteilsdispositiv nicht explizit als zu löschen oder abzuändern bestimmt.