Am 7. August 2019 berichtigte das Handelsgericht seinen Entscheid dahingehend, als dass sich die in Dispositiv-Ziffer 7 ausgesprochene Strafandrohung auch auf Dispositiv-Ziffer 1 beziehe. Am 4. September 2019 reichte der Beschwerdeführer Strafanzeige ein gegen die Beschuldigte wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügung. Der Anzeige liegt ein noch immer auf der Homepage der E.________(Stiftung) auffindbarer Artikel vom 4. April 2018 mit dem Titel «C.________ – Abzocke oder F.________(Zweck)?»