Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass zwei Passagen in einem von der E.________(Stiftung) auf ihrer Homepage veröffentlichen Bericht, datierend vom 4. April 2018, unlautere Behauptungen zu seinem Nachteil enthielten. Mit der Durchsetzung der amtlichen Verfügung will er erreichen, dass die zwei Passagen auf der Homepage der E.________(Stiftung) gelöscht werden und dass er nicht mehr durch unlauteren Wettbewerb in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt wird (vgl. Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG; SR 241]). Dem Beschwerdeführer ist somit eine Geschädigtenstellung zuzuerkennen.