292 StGB untersagt, über den Beschwerdeführer sinngemäss oder direkt Aussagen zu verbreiten, wonach er es auf eine Verwechslung mit der E.________(Stiftung) anlege bzw. eine solche aktiv herbeiführe. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass zwei Passagen in einem von der E.________(Stiftung) auf ihrer Homepage veröffentlichen Bericht, datierend vom 4. April 2018, unlautere Behauptungen zu seinem Nachteil enthielten.