1. Mit Verfügung vom 19. September 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das vom Strafkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) initiierte Strafverfahren gegen A.________, Geschäftsleiterin der E.________(Stiftung) (nachfolgend: Beschuldigte), wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügung nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 28. Oktober 2019 Beschwerde.