Gleichzeitig gilt es zu erwähnen, dass Delikte wie sexuelle Nötigung oder sexuelle Handlungen mit einem Kind latent missbrauchsgefährdet sind, da solche in der Regel ohne Beisein von Drittpersonen stattfinden und daher lediglich die Täterschaft und das Opfer unmittelbar von den Geschehnissen erzählen können. Die Aussagen von Auskunftspersonen basieren oft auf Schilderungen. Es kann daher vorkommen, dass jemand (relativ rasch) als Sexualstraftäter verdächtigt wird, obwohl diese Person den Tatbestand nicht erfüllt hat.