4 dekammer BK 19 127 vom 21. Mai 2019, E. 5.4). Insgesamt hat die regionale Staatsanwältin die erhöhte Wahrscheinlichkeit beim Beschwerdeführer für weitere Delikte von gewisser Schwere zu Recht bejaht. Bei Straftaten dieser Schwere besteht ausserdem ein öffentliches Interesse daran, möglichst rasch einen Abgleich des Profils mit den Spuren früherer oder künftiger Taten, welche im Informationssystem gespeichert sind, durchführen zu können und damit Klarheit über allfällige weitere Taten des Beschwerdeführers zu erhalten.