Die Einvernahme dauerte gemäss dem Protokoll vom 15. Oktober 2019 bis um 12.10 Uhr. Was die zweite Angelegenheit am 15. Oktober 2019 betrifft, so erfolgte die Meldung an die KEZ G.________ um 13.32 Uhr. Entsprechend begab sich die Kantonspolizei um ca. 14.00 Uhr mit dem Beschwerdeführer auf die Polizeiwache G.________, um dort eine Einvernahme durchzuführen. Diese dauerte gemäss dem Berichtsrapport vom 7. November 2019 von 14:37 Uhr bis 15:38 Uhr. Daraufhin habe der Beschwerdeführer angegeben, er wolle seinerseits zwei Strafanträge stellen. Er habe darauf bestanden, die dazugehörigen Einvernahmen sofort durchzuführen.