Es sind weder Gesichter noch andere private oder gar geheime Eigenschaften der dort wohnenden Personen zu sehen. Es wird einzig erkennbar, dass – nach herkömmlichen Ansichten – eine grosse Unordnung herrscht. Die Bilder werden der KESB womöglich helfen, die richtigen Massnahmen zu treffen. Die Meldung an die zuständige Behörde setzt zudem kein Einverständnis des Betroffenen voraus. Die Staatsanwaltschaft wird nach dem Grundsatz, dass nur strafrechtlich relevante Beweise in Strafakten gehören, darüber zu entscheiden haben, die nicht benötigten Fotografien zu entfernen.