Es ist also Amtsmissbrauch durch Pol. F.________. Ich wurde allein durch die Lüge eines tunesischen Geheimpolizisten (Ex) a.d. wie ein Schwerverbrecher erkennungsdienstlich erfasst. Dies […] ist nicht verhältnismässig. Es ist mir nicht bekannt, dass eine der von mir angezeigten Personen je erkennungsdienlich erfasst worden wäre […]. Sind also in diesem Pseudo-Rechtsstaat doch manche gleicher als andere? Was soll der Zweck der erkennungsdienstlichen Erfassung gewesen sein? […] Oder kann man etwa den Fingerabdrücken ansehen, dass ich Herrn D.________ niemals gedroht habe.