Dabei erstellte Herr F.________ um 7h18 widerrechtlich und ohne den Auftrag hierzu zu besitzen ein oder mehrere Fotos meiner Wohnung, indem er sein Mobiltelefon in die Höhe hielt und abdrückte. Dies ist ein Verstoss gegen die Geheimsphäre nach Art 179 quater StGB und gegen Art. 28 ZGB. […] Ich verlange hier die sofortige Vernichtung aller illegal über mich, meine Familie und meine Wohnung angefertigten Bildaufnahmen […]. Auch Frau StA B.________ hatte diese Aufnahmen, zumindest offiziell nicht, was in der Beiakte steht, weiss ich nicht, angeordnet. Es ist also Amtsmissbrauch durch Pol.