3. Der Beschwerdeführer bringt Folgendes vor: Am frühen Morgen des 15. Oktobers 2019 wurde ich noch vor Morgengrauen durch brutales Poltern […] der Polizei aus dem Bett geholt. Es war gegen sechs Uhr in der Frühe. Die Polizei drohte, die Wohnungstüre mit Gewalt aufzubrechen und war mit etwa zehn Personen vor Ort. Dies weckte sämtliche Nachbarn, die beobachten mussten, wie ich wie Bin Laden mit Gestapo-Methoden abgeführt wurde. […] Ich wusste gar nicht worum es ging, wurde aber dahingehend informiert, dass ich zu einem Verhör deportiert werden sollte, das aufgrund einer Lüge eines ehemaligen tunesischen Geheimpolizisten veranlasst worden war.