5 habe mit den Augen zu verstehen gegeben, dass sie weitergehen möchte. Die Distanz zum Beschuldigten sei 20-30 cm gewesen. In diesem Moment habe er seine rechte Hand genommen und sie zurückgestossen. Damit habe er versucht, sie am weitergehen zu hindern. Es sei kein brüsker Stoss gewesen, auch kein Schlag oder dergleichen. Allerdings wäre sie die Treppe hinunter gestürzt, hätte sie sich nicht am Geländer festgehalten. In diesem Moment habe der Beschuldigte gemerkt, dass er zu weit gegangen sei und ihr umgehend den Weg freigemacht.