Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 07.02.2018 führte die Privatklägerin weiter aus, der Beschuldigte 2 [Anm.: der in diesem Beschwerdeverfahren Beschuldigte] habe die Privatklägerin wegen ihrer Transsexualität beschimpft. Aufgrund dessen und weiterer Vorfälle (siehe dazu nachfolgend) habe sich ihr Zustand verschlechtert, weshalb sie seit Oktober 2017 wieder Antidepressiva nehme, was ihre körperliche Freiheit einschränke. Darüber hinaus habe der Beschuldigte 2 sie «aufgrund der Schreiben, die zu diesem Zeitpunkt bereits zwischen der Verwaltung und Frau A.________ gelaufen waren und zukünftige Schreiben» bedroht.