3. Die angefochtene Verfügung ist – betreffend den Beschuldigten – wie folgt begründet: Mit Strafantragsformular vom 07.02.2018 beantragte die Privatklägerin die Bestrafung der Beschuldigten wegen übler Nachrede, Beschimpfung, Drohung und evtl. Nötigung, angeblich begangen in der Zeit vom 27.04.2017 bis 07.02.2018. […] Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 07.02.2018 führte die Privatklägerin weiter aus, der Beschuldigte 2 [Anm.: der in diesem Beschwerdeverfahren Beschuldigte] habe die Privatklägerin wegen ihrer Transsexualität beschimpft.