8 Bundesgerichts 6B_273/2017 vom 17. März 2017 E. 2; 6B_406/2017 vom 6. Juni 2017 E. 3, je mit Hinweisen). Der Beschuldigte ist juristischer Laie und sah sich durch die Strafanzeige mit teilweise komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert. Der Beizug eines Anwalts scheint geboten. Da Rechtsanwalt Dr. B.________ weder eine Kostennote eingereicht noch sich das Einreichen einer solchen vorbehalten hat, wird die Entschädigung praxisgemäss pauschal festgesetzt.