Im Übrigen fehlt dem vom Beschwerdeführer geschilderten Ablauf auch die innere Logik. Denn wer die finanziellen Mittel hat, Zahlungen in der Höhe CHF 400‘000.00 für einen Kredit von angeblich CHF 120‘000.00 zu leisten, der hat grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Kredit gleich abzulösen. 4.8 Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass wenn im hiesigen Strafverfahren eine Anklage erfolgen und die Angelegenheit durch ein Sachgericht beurteilt werden würde, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Freispruch für den Beschuldigten resultierte. Vor diesem Hintergrund ist die Verfahrenseinstellung rechtmässig erfolgt.